Überziehen von Prepaid-Kreditkarten: Verbraucherzentrale NRW mahnt Geldinstitute ab

Dienstag den 4.02.2014 - Abgelegt unter: News

Der große Vorteil einer Prepaid-Kreditkarte liegt darin, dass sie nur auf Guthabenbasis genutzt werden kann. Ist dieses leer, kann auch nicht mehr mit dieser speziellen Kreditkarte bezahlt oder Geld abgehoben werden. Doch nicht immer funktioniert dies in der Praxis auch, wie die Verbraucherzentrale NRW feststellen musste.

„Auch wer eine Prepaid-Kreditkarte nutzt, kann laut den Bedingungen vieler Herausgeber in die Miesen rutschen.“, heißt es dazu in der heutigen Presseerklärung der Verbraucherzentrale NRW dazu, die inzwischen mehrere Geldinstitute abmahnt hat wegen dieser Vorgehensweise.

Drei Banken und eine Sparkasse hat die Verbraucherzentrale exemplarisch abgemahnt „wegen der Verwendung solcher Schulden-Klauseln“. Die PSD Rhein Ruhr eG sowie die Commerzbank gaben dabei mittlerweile die geforderte Unterlassungserklärung ab. Für die Genossenschaftsbanken hierzulande hat die Erklärung der PSD Rhein Ruhr eG weitreichende Bedeutung, da die PSD Rhein Ruhr PSD Rhein Ruhr eG „das von der Finanzgruppe vorgesehene Regelwerk nutzte“, so die Verbraucherzentrale NRW. Deshalb wollen diese Banken den Begriff „Prepaid“ in Zukunft nicht mehr verwenden. Nicht einsichtig zeigte sich indes die Haspa, die Hamburger Sparkasse. Hier muss nun das Gericht entscheiden, die zulässig oder unzulässig die Überziehung von Prepaid-Kreditkarten ist.

Diese Gerichtsentscheidung könnte auch für andere Banken und Sparkassen maßgeblich sein. Schließlich werden Prepaid-Kreditkarten auch an Minderjährige ausgegeben, diese dürfen per Gesetz jedoch keine Kontoüberziehungen vornehmen, da sie unter 18 Jahren kein Darlehen erhalten dürfen – es sei denn, es liegt eine Genehmigung von einem Gericht vor. Immer mehr Geldinstitute werben doch gerade mit solchen Prepaid-Kreditkarten für Minderjährige, da hier natürlich ein Geschäft zu wittern ist, und zugleich auch die noch nicht Volljährigen schon mal in der Kundenkartei vorhanden sind und man ihnen dann zu gegebener Zeit ganz andere Bankprodukte anbieten kann.

Gerade Eltern, die für ihre minderjährigen Kinder auf der Suche nach einer solchen Prepaid-Kreditkarte sind, sollten deshalb die Konditionen für die Karte ganz genau lesen, bevor sie eine solche für ihr Kind anschaffen. Dazu gilt natürlich auch, sich die Zeit für einen Prepaid-Kreditkarten Vergleich zu nehmen und nicht gleich auf die erstbeste Karte zu setzen, nur weil die eigene Hausbank diese anbietet. Eine solche Vergleichsübersicht im Detail für Prepaid-Kreditkarten finden Sie auch hier bei uns.

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