Kreditkarte trotz P-Konto behalten

Ratgeber Bezahlung P-Konto VorschaubildEs ist ein wichtiges Urteil, das der Bundesgerichtshof ganz aktuell gefällt hat. Dabei ging es um das Pfändungsschutzkonto – bereits zum zweiten Mal hatte das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung zum so genannten P-Konto zu fällen. Und wieder ging das Urteil zu Ungunsten der Banken aus, was als ein deutliches Signal gewertet werden dürfte, dass die Zeit, in der die Banken verschuldete Menschen für die Spielwiese ihrer Launen benutzten, langsam aber sicher vorübergeht.

Die Klage war vom Verbraucherzentrale Bundesverband ausgegangen, der damit erneut einen Erfolg verbuchen kann bei seinen zahllosen begründeten Prozessen gegen Banken, die sich nicht an die Spielregeln halten. Und diesmal waren es Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank, die sich der vzbv aufs Korn genommen hatte und in denen es einige Regeln gab, die alles andere als verbraucherfreundlich waren hinsichtlich der Umwandlung eines normalen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.

Kreditkarte und Überziehungskredit dürfen nicht einfach aufgehoben werden

So darf bei der Umwandlung in ein P-Konto nicht einfach automatisch der Überziehungskredit aufgehoben werden, der vorab vereinbart wurde. Und auch die Kreditkarte, die vorher für das Girokonto ausgegeben wurde, darf nicht einfach für ungültig erklärt und eingezogen werden. Für die Verbraucherschützer ist dies ein klarer Sieg, soll doch das Pfändungsschutzkonto gerade vermeiden, dass aus verschuldeten Menschen weiter Menschen zweiter Klasse gemacht werden in Deutschland.

Und so sind laut BGH das Einziehen der Kreditkarte und das Beenden des Überziehungskredits für das P-Konto nur dann möglich, wenn die Kündigung gesondert gekündigt wird. Das Urteil mit dem Aktenzeichen XI ZR 260/12 dürfte möglicherweise einige Folgen für die Banken haben. Schließlich ging es hierbei nicht um irgendwelche überzogenen Gebühren, die der BGH in einem früheren Urteil bereits kassiert hatte. Sondern darum, welche Leistungen einem Kontoinhaber letztlich zustehen, wenn er sein bisher ganz normal genutztes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln muss und wie bei einem Streichen der bisherigen Leistungen vorgegangen werden muss.

Prepaid Kreditkarten mit P-Konto als Alternative

Wer ein P-Konto führen möchte und dabei dennoch nicht auf eine zumindest auf Guthabenbasis geführte Kreditkarte verzichten möchte, dem empfehlen wir, sich ein schufafreies Girokonto zu suchen. Dabei kann dann eine Kreditkarte bis auf den nicht vorhandenen Kreditrahmen ganz normal genutzt werden – und zur Prepaid Kreditkarte gehört eine Girokontofunktion, mit der alle Überweisungen, alle Daueraufträge und Terminüberweisungen durchgeführt werden können. Lediglich Lastschriften sind nicht möglich über solche Konten. Dafür haben diese Art Girokonten einen anderen Vorteil: sie können schnell und einfach in ein P-Konto umgewandelt werden, ohne dass mit Repressionen seitens der Bank gerechnet werden muss. In unserem Prepaid-Kreditkarten Vergleich finden sich mit der Global MasterCard Premium, der MeineGiroKarte Prepaid und der Suprema MasterCard gleich mehrere Angebote, die Kreditkarte auf Guthabenbasis und Pfändungsschutzkonto kombinieren.

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Fragen & Antworten

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  1. Wolfgang Emde fragte am #

    Ich habe ein P- Konto
    Jetzt habe ich auch eine Payback Visacard auf Guthaben Basis !
    Darf man diese Karte Pfänden ?
    Gruß Wolfgang

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    • Antwort der Redaktion vom 21.01.2015 um 10:36: #

      Hallo Herr Emde,
      generell schützt eine Guthaben-Prepaid-Kreditkarte nicht vor einer Pfändung. Da Sie bereits ein Girokonto haben, welches den Pfändungsfreigrenzen können auf dem Girokonto schon einmal nur Abbuchungen vorgenommen werden, die eine Pfändungsfreigrenze nicht übersteigen. Die Prepaid-Kreditkarte funktioniert ja dann sowieso nur über eingezahltes Guthaben. Sie müssen eigentlich nur schauen, dass Sie nicht alles Geld auf Ihre Prepaid-Kreditkarte laden. Das wird die Bank ohne Probleme herausfinden. Und dann kann natürlich auch Guthaben auf Ihrer Kreditkarte gepfändet werden.

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  2. Karl Imrich fragte am #

    Meine Karte wurde von der Bank eingezogen, trotz P-Konto. Muss jetzt immer zur Bank zur Überweissung oder Geld zu holen. Ist das rechtens? Darf die bank die Karte einbehalten?

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    • Antwort der Redaktion vom 13.02.2015 um 09:28: #

      Es kommt darauf an, aus welchen Gründen die Bank Ihre Karte einbehält. Diese können individuell sein, ebenso wie die Antwort auf Ihre Frage. In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen sich direkt an die Bank zu wenden. Wir können Ihnen an dieser Stelle keine sichere Auskunft geben, da uns dazu die entsprechenden Informationen fehlen. Um welche Bank handelt es sich? Haben Sie neben dem P-Konto weitere Konten? Haben Sie rechtswidrig gehandelt? Alle diese Fragen gilt es zuvor zu beantworten, bevor wir Ihnen weiterhelfen könnten. Bei Geldkarteneinzug ist es jedoch generell empfehlenswert sich an die entsprechende Bank zu wenden.

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  3. Markus wortmann fragte am #

    Ich habe ein p konto und möchte mir gerne eine prepaid kreditkarte zulegen .
    Frage : können rückzahlungen zb. vom Stromversorger auch von diesem direkt auf die prepaid Karte überwiesen werden ?

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  4. Dana fragte am #

    Ich habe mein Girokonto auf ein Pfändungsschutzkonto umgestellt. Automatisch wurde mir auch meine Kreditkarte, die zu diesem Girokonto gehört eingezogen. Es gibt keinen wirklichen Grund, ich habe nur vorsorglich auf Pfändungsschutz umgestellt. Ist das richtig??

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    • Antwort der Redaktion vom 12.07.2016 um 08:50: #

      Das P-Konto soll laut Gesetzt wie ein normales Girokonto genutzt werden können; Kontoinhaber sollen Barverfügungen, Überweisungen und Daueraufträge oder Lastschriften ausführen können. Ausgenommen vom „Gleichheitsprinzip“ sind allerdings Bankdienstleistungen, die Bonität voraussetzen, wie eine Kreditkarte. Dazu hat der BGH (Az.: XI ZR 260/12) allerdings entschieden, dass diese Leistung nicht automatisch mit der Umwandlung in ein P-Konto wegfallen darf. Hier ist eine separate Kündigung notwendig.

      Das P-Konto wird der Schufa gemeldet. Auch wenn dieses nicht in Ihr Scoring eingeht, ist fraglich, ob Banken oder Versicherungen diese Information doch abrufen, z. B. bei Kreditanträgen. Deshalb ist es nicht sicher, ob Sie bei einer anderen Bank eine vollwertige Kreditkarte erhalten. In Ihrem Fall ist eine Prepaid-Kreditkarte auf Guthabenbasis empfehlenswert. In der Regel erfolgt die Ausgabe ohne Schufa-Abfrage. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob diese Prepaid-Kreditkarten anbietet. Unser Tipp: Die SupremaCard MasterCard Prepaid erhalten Karteninhaber auf Wunsch mit einem P-Konto.

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  5. Michael fragte am #

    Hallo, ich habbe ein pkonto,sowie eine prepaid kreditkarte, die bei meiner Bank über ein extra Konto läuft. Ich habe auf meinem Konto leider auch eine pfändung. Folgende Mitteilung habe ich erhalten…
    Ist das so rechtens?? Danke für die Antworten schon mal….

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    bitte beachten Sie ab dem 01.08.2016 Folgendes im Falle der Pfändung Ihres Girokontos oder der Führung Ihres Girokontos als Pfändungsschutzkonto.

    Ab dem 01.08.2016 unterliegen sämtliche Beträge, die Ihrer VISA-Prepaid-Kreditkarte gutgeschrieben sind oder werden, dem Gläubigerpfandrecht. Wir bitten um Kenntnisnahme, dass Ihre VISA-Prepaid-Karte von uns auf einem technisch von dem Girokonto getrennten Konto geführt wird.

    Sollte Ihr Girokonto gepfändet werden, erstreckt sich diese Pfändung auch auf das mit der VISA-Prepaid-Kreditkarte verbundene Konto. Sämtliche im Falle der Pfändung Ihres Girokontos oder der Führung Ihres Girokontos als Pfändungsschutzkonto auf der VISA-Prepaid-Kreditkarte eingehenden und eingegangenen Beträge werden ab dem 01.08.2016 an Ihre Gläubiger ausgekehrt.

    Für den Fall, dass Sie Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto unterhalten, weisen wir darauf hin, dass Sie berechtigt sind, nur ein Konto als Pfändungsschutzkonto zu unterhalten. Das mit der VISA-Prepaid-Kreditkarte verbundene Konto kann nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

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    • Antwort der Redaktion vom 27.10.2016 um 10:45: #

      Bitte haben sie dafür Verständnis, dass wir als Vergleichsportal dazu keine Auskunft geben können. Eventuell könnte die Verbraucherzentrale weiterhelfen.

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